Ich habe für Sie die häufigsten Fragen zusammengestellt. Für die detailierte Antwort klicken Sie bitte auf die jeweilige Frage.
Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung.
Die medizinische Notwendigkeit einer logopädischen Therapie wird vom Arzt festgestellt und verordnet.
Grundsätzlich kann jeder Vertragsarzt eine Verordnung für Logopädie ausstellen. Zur genaueren medizinischen Diagnostik kann es jedoch sinnvoll sein, sich an Fachärzte zu wenden, wie z.B.
Danach vereinbaren Sie in meiner Praxis einen Termin.
Die logopädische Verordnung darf bei Beginn der Therapie nicht älter als 14 Tage sein.
Ich strebe nach einer direkten Terminabsprache ohne Wartezeit auf einen Therapieplatz. In der Regel kann ich Ihnen umgehend einen Termin zur Diagnostik anbieten.
Je nach den Ergebnissen der Befunderhebung und Diagnostik werden dann die weiteren Termine mit Ihnen vereinbart.
Sie oder Ihr Angehöriger kann nicht in die Praxis kommen? Bei medizinischer Begründung kann der verordnende Arzt einen Hausbesuch aufschreiben.
Hausbesuche daheim oder in Einrichtungen und Heimen sind dann mit entsprechender Verordnung möglich.
Ich biete ebenso die Erstversorgung im Krankenhaus bei stationären Patienten an.
Ich fahre zu Hausbesuchen in Eisingen und Umgebung.
Zu Beginn stelle ich fest, in welchen Bereichen und mit welchen Schwerpunkten eine Behandlung notwendig ist. Dabei werden alle Funktionen und Fähigkeiten des Sprechens, der Stimme und des Schluckens getestet und untersucht, die im Zusammenhang mit dem betroffenen Patienten stehen.
Die Diagnostik kann sich je nach Umfang über ein bis drei Sitzungen erstrecken. Die Ergebnisse werden mit dem Patienten und bei Kindern mit den Eltern besprochen. Zusammen mit dem ärztlichen Befund und dem Gespräch mit Patient & Eltern/ Angehörigen bilden sie die Basis für die individuelle Therapieplanung.
Manchmal reicht eine Beratung und Kontrolle in einigen Wochen oder die Therapie wird sofort begonnen.
Viel Engagement für jeden Einzelnen und seine Bedürfnisse sind oberste Priorität für mich und die Therapieplanung.
Die Therapie strukturiert sich durch mehrere Aspekte:
Eine logopädische Therapie setzt sich aus mehreren Therapiesitzungen zusammen.
Die Verordnung umfasst meist 10 Sitzungen, der Erstverordnung können je nach Bedarf mehrere Folgeverordnungen á 10 Sitzungen folgen.
Die Therapie findet als Einzelsitzung ein- bis zweimal wöchentlich statt (je nach Verordnung) und dauert i.d.R. 45 Minuten.
Die Gesamtdauer ist individuell und hängt von mehreren Faktoren ab:
Nach jeder Verordnung schreibe ich einen ausführlichen Bericht an den verordnenden Arzt, der den Verlauf, den Therapiestand und die Prognose für den weiteren Weg oder das Erreichen des Therapiezieles beschreibt.
Über die Weiterführung der Therapie bei Bedarf entscheidet dann der Arzt.
Aus logopädischer Sicht behandle ich immer nur solange wie nötig und so kurz wie möglich.
Handeln Sie rechtzeitig und damit verantwortungsbewusst.
Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt darüber.
Sprechen Sie mit den MitarbeiterInnen in Kiga und Schule.
Manchmal gibt es eine Verordnung, die nur einer genaueren Befundung und Diagnostik dient und mehr Klarheit bringt, ob eine Therapie tatsächlich notwendig oder zum jetzigen Zeitpunkt notwendig ist.
Zu den verschiedensten Themen rund um die Logopädie finden Sie hier interessante Links und pdf-Dateien zum Download.
Fachpraxis Logopädie
Katja Dreisbach
Am Gemeindeweg 1
97249 Eisingen
Telefon 09306 – 98 229 49
Fax 09306 – 98 229 44
team@therapie-dreisbach.de
www.therapie-dreisbach.de
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